Dieses Dokument legt die Bedingungen der eingeschränkten Garantieabdeckung von Mitrex Inc. fest, die für gewerbliche/private Solardachpaneele („Produkt(e)“) gelten, die von Mitrex Inc. („Mitrex“) verkauft und von einem lizenzierten Auftragnehmer installiert wurden lokalen und regionalen Gesetzen und erstrecken sich nur auf den ursprünglichen Käufer und nachfolgende Eigentümer des Standorts, an dem das Produkt ursprünglich installiert wurde („Kunde“).

EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE AUF FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

1. Mitrex garantiert hiermit dem Kunden, dass seine Produkte (wie unten definiert) vorbehaltlich der hierin festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse für die Dauer von 25 Jahren (die „Laufzeit der Produktgarantie“).

2. Das Datum des Inkrafttretens der eingeschränkten Produktgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Inkrafttreten der Produktgarantie

3. Für den Fall, dass Mitrex feststellt, dass ein Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der die Funktionalität des Mitrex-Systems (wie unten definiert) während der Gültigkeitsdauer der Produktgarantie beeinträchtigt, wird Mitrex nach eigenem Ermessen den Defekt entweder reparieren oder ersetzen Produkt, ohne Kosten für den Kunden, nur soweit erforderlich, um das Mitrex-System wieder in seinen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die reparierten oder ersetzten Produkte unterliegen dieser beschränkten Produktgarantie nur für den Rest der Produktgarantiezeit. Diese eingeschränkte Produktgarantie ist nur verfügbar, wenn die Produkte in guter und fachmännischer Weise gemäß den hierin festgelegten Bedingungen für diese Garantie installiert und zusammengebaut wurden und ferner vorausgesetzt, dass ein Mangel nicht das Ergebnis einer anderweitig ausgeschlossenen Ursache ist unten (Bedingungen und Ausschlüsse).

EINGESCHRÄNKTE LEISTUNGSGARANTIE FÜR FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

4. Das Datum des Inkrafttretens der hierin bereitgestellten eingeschränkten Leistungsgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach der Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Inkrafttreten der Leistungsgarantie.

5. Mitrex garantiert, dass die Produkte (wie unten definiert) für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren ein Leistungsniveau wie unten beschrieben (das „Laufzeit der Leistungsgarantie“):

  • Während des ersten Jahres garantiert Mitrex, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte nicht geringer ist als 97% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Aus Klasse 2 bis Klasse 25, der tatsächliche jährliche Leistungsrückgang beträgt nicht mehr als 0.7%; bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Ausgangsleistung sein nicht weniger als 80% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte wird zur Verifizierung nur unter Verwendung von Standardtestbedingungen bestimmt. Die tatsächliche Ausgangsleistungsmessung muss entweder von einer Mitrex-Einrichtung oder von einem von Mitrex anerkannten unabhängigen Prüfunternehmen durchgeführt werden. Die Unsicherheit der Prüfgeräte wird auf alle tatsächlichen Ausgangsleistungsmessungen angewendet.

DEFINITIONEN

6. Es gibt viele Bedingungen in dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie, die spezifische Bedeutung haben. Zu Ihrer Bequemlichkeit sind einige der Bedingungen unten aufgeführt:

  1. „Gebäude“ bezeichnet die Wohn-/Geschäfts-/Industriestruktur, auf der das Mitrex-System stehen wird oder war
  2. „Auftragnehmer“ oder „Installationsunternehmen“ bezeichnet die Person, Firma oder andere juristische Person, die vom Kunden mit der Installation des Mitrex-Systems im Gebäude beauftragt wurde und die die Registrierungsanforderungen von Mitrex erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Installation ordnungsgemäß bei Mitrex registriert ist von Mitrex Ungeachtet einer solchen Registrierung übernimmt Mitrex keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Ausführung des Auftragnehmers in Bezug auf die Installation von Komponenten des Mitrex-Systems.
  3. „Kunde“ bezeichnet jede Person, jedes Unternehmen oder jede andere juristische Person, die Produkte von Mitrex kauft, um das Mitrex-System in ihrem Unternehmen zu installieren/einzurichten
  4. „Mitrex-System“ alle Produkte, Nichtprodukte, die gemeinsam vom Kunden gekauft werden, um die Solarmodule von Mitrex in seinem Gebäude aufzustellen, um die Energieversorgung seines Gebäudes sicherzustellen
  5. „Produkt“ oder „Produkte“: bezeichnet die von Mitrex hergestellten und/oder gelieferten kommerziellen/privaten Produkte, die als Teil der Energieversorgung des Kunden verwendet werden. Produkte“ gelten nur für gewerbliche/industrielle Solarmodule von Mitrex und andere von Mitrex hergestellte Komponenten zur Integration und zum Betrieb des Mitrex-Systems im Gebäude des Kunden.
  6. „Nicht-Produkt“ bezeichnet Produkte, die von Drittherstellern hergestellt und von Mitrex zusammen mit seinen Produkten geliefert wurden, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren, um die Energieversorgungsanforderungen des Kunden zu erfüllen.
  7. „Kauf“ oder „gekauft“ bezeichnet den Kauf der Produkte, die von dieser Beschränkung abgedeckt sind

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

7. Mitrex ist im Rahmen einer beschränkten Garantie hierin solange nicht verpflichtet, bis Mitrex alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt hat. Wenn Mitrex nicht vollständig für alle Lieferungen und Materialien bezahlt wurde 30 Tage nach der Lieferung aller Komponenten des Mitrex-Systems erlöschen die hierin enthaltenen beschränkten Garantien und Mitrex übernimmt keinerlei Haftung gegenüber irgendeiner juristischen Person

8. Die Deckung im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie wird ausgeschlossen oder beendet, je nach Fall:

  1. Die eingeschränkten Garantien gelten nur für die Solarprodukte und decken keine anderen Systeme, Arbeit oder Komponenten ab, sofern nicht anders angegeben.
  2. Wenn das Mitrex-System nicht in guter und fachmännischer Weise gemäß den veröffentlichten Spezifikationen von Mitrex zum Zeitpunkt der Installation installiert wurde, alle anderen schriftlichen Anweisungen von Mitrex und alle geltenden Bauvorschriften; oder
  3. Wenn die Produkte bei Transport, Handhabung, Lagerung oder Verwendung fahrlässig behandelt wurden;
  4. Wenn die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von Mitrex repariert oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert wurden;
  5. Wenn die Produkte außergewöhnlicher Salz- oder Chemikalienbelastung ausgesetzt waren;
  6. Wenn die Produkte oder andere Komponenten des Mitrex-Systems von ihrem ursprünglichen Installationsort entfernt wurden.
  7. Die eingeschränkten Garantien gelten nicht für eine Verschlechterung des Aussehens der Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Flecken, Rost oder Schimmel) oder andere Veränderungen des Aussehens der Produkte, die auf die normale Abnutzung im Laufe der Zeit zurückzuführen sind Produktmaterialien. Außerdem kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn das Produktetikett, der Typ oder die Seriennummer der betreffenden Produkte geändert, entfernt oder angebracht wurden
  8. Die eingeschränkten Garantien decken keine Transportkosten für die Rücksendung von Modulen oder für den Rückversand eines reparierten oder ersetzten Moduls oder Kosten im Zusammenhang mit der Installation, Entfernung oder Neuinstallation von Modulen. Der Eigentümer trägt alle Kosten.
  9. Die Garantiezeit wird ab dem Startdatum der Garantie für die Originalprodukte gemessen und wird nicht verlängert oder neu gestartet, falls defekte Produkte repariert oder ersetzt oder neue Produkte bereitgestellt werden.
  10. Wenn das Mitrex-System ein Produkt enthält, das nicht von Mitrex hergestellt oder von Mitrex gekauft wurde, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Mitrex; oder
  11. Wenn der Kunde das Mitrex-System nicht wartet und bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt anwendet, wie es ein umsichtiger und gewissenhafter Kunde tun würde, und in Übereinstimmung mit den von Mitrex von Zeit zu Zeit herausgegebenen Empfehlungen zur vorbeugenden Wartung;
  12. Jeder Fehler, der auf eine Anwendung zurückzuführen ist, die nicht streng gemäß den Anwendungsanweisungen (Installation und Montage) von Mitrex für die als Teil des Mitrex-Systems verwendeten Produkte durchgeführt wurde;
  13. Mitrex behält sich das Recht vor, das Produkt durch generalüberholte oder andere Produkte zu ersetzen, die möglicherweise andere Spezifikationen oder Abmessungen (oder beides) als das Originalprodukt haben, vorausgesetzt, dass die maximale Leistung nicht geringer ist als die des Originalprodukts.
  14. Mitrex wird nach eigenem Ermessen Abhilfe schaffen. Mitrex-Produkte dürfen vor der Mitrex-Untersuchung nicht manipuliert werden.
  15. Schäden oder Mängel am Produkt, die auf etwas anderes als den Fehler des Produkts selbst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass das Produkt durch mechanische Mittel beschädigt oder giftigen oder schädlichen chemischen Substanzen ausgesetzt wurde;
  16. Jede Verschlechterung oder Beschädigung des Produkts, die durch böswilligen Unfug, Vandalismus, Stoß, Missbrauch, Missbrauch verursacht wurde; oder Fahrlässigkeit bei der Reinigung oder Wartung;
  17. Jegliche Form von Schäden, die durch direkte und indirekte Einflüsse verursacht werden, von denen allgemein bekannt ist, dass sie die Qualität der Produkte und/oder des Mitrex-Systems als Ganzes beeinträchtigen;
  18. Die natürlichen Eigenschaften des Produkts sind von dieser Garantie NICHT umfasst und werden NICHT als Mangel geltend gemacht;
  19. Ausfall oder Beschädigung des Mitrex-Systems, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt walten lässt;
  20. Alle Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Sturm, Hurrikan, Tornado, Unwetter, Hagelsturm, Eissturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion; der Einschlag von Fremdkörpern, unabhängig von der Quelle; ziviler Aufstand, Krieg, Aufruhr oder Vandalismus; oder aus Gründen, für die Standardversicherungen Deckung bieten;
  21. Jegliche Schäden, die durch die Einwirkung von Chemikalien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strahleneinwirkung, Fette, Lösungsmittel, Öle oder andere Chemikalien;
  22. Schäden durch Tiere, Vögel, Schädlinge, Ungeziefer oder deren Abfallprodukte (zB Vogelkot/Guano);

9. Mitrex behält sich das Recht vor, jedes seiner Produkte ohne Vorankündigung an den Kunden einzustellen oder zu modifizieren und haftet gegenüber dem Kunden nicht als Folge einer Modifikation oder Sollte eine solche Modifikation oder Einstellung erfolgen, wird Mitrex die Verpflichtung aus den hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien einhalten nur für das Produkt gleicher Art und Qualität. Mitrex übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Ersatzmaterial im Vergleich zum Originalprodukt farblich abweichen kann, sei es aufgrund von Produktänderungen, normaler Witterung oder aus anderen Gründen.

RÜCKNAHMEGARANTIE

10. Der Kunde hat alle von Mitrex gelieferten Komponenten des Mitrex-Systems unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei einer solchen Inspektion gemeldete Mängel können nur vor der Installation des Mitrex-Systems reklamiert werden; danach ist Mitrex nicht mehr für Produktmängel verantwortlich. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden, das Recht, solche verdeckten Mängel geltend zu machen, erlischt jedenfalls mit Ablauf der Produktgarantiezeit. Mitrex muss angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle Komponenten des Mitrex-Systems vor jeder angeforderten Änderung zu inspizieren oder

11. Wenn vor der Lieferung eine Schutzfolie auf die Oberfläche von Produkten aufgebracht wird, muss der Kunde alle Folien innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Produkte entfernen. Wenn der Kunde die Folien nicht innerhalb dieses Zeitrahmens entfernt, übernimmt Mitrex KEINE Verantwortung für Schäden/Defekte, die durch solche Schutzfolien verursacht werden

MITREX-ANSPRUCHSÜBERPRÜFUNG UND ABHILFEPROZESS

12. Um einen Anspruch im Rahmen der eingeschränkten Garantien geltend zu machen, sollte der Eigentümer den ursprünglichen Systeminstallateur bitten, innerhalb eines Monats nach dem Datum ein Rücksendegenehmigungsformular (im Namen des Eigentümers) an Mitrex (wie auf mitrex.com angegeben) einzureichen der Mangel entdeckt wurde und in jedem Fall vor dem Ende der Gewährleistungsfrist, die in Bezug auf die geltende eingeschränkte Gewährleistung festgelegt ist.

Die RMA-Reklamationsanfrage muss die defekten Produkte (nach Teilenummer) und die Grundlage für die Reklamation identifizieren und nachweisen, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben. Nach Erhalt der RMA-Anfrage kann Mitrex nach eigenem Ermessen weitere Schritte unternehmen, um den Garantieanspruch zu prüfen, einschließlich

(i) Anfordern weiterer Einzelheiten bezüglich des Anspruchs vom Eigentümer.
(ii) zu verlangen, dass der Eigentümer die mutmaßlich defekten Produkte zur Inspektion und/oder Prüfung an Mitrex übergibt, wobei der Eigentümer in diesem Fall für die Kosten für Verpackung, Verladung und Versand der Produkte an Mitrex gemäß den Anweisungen von Mitrex verantwortlich ist.
iii) Anfordern von Installateurinformationen und direkte Kontaktaufnahme mit dem Installationsunternehmen für weitere Informationen.
(iii) eine Kombination aus (i), (ii) und/oder (iii) zu machen,

Wenn Mitrex nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass ein Produkt die oben aufgeführten beschränkten Garantien nicht erfüllt, wird Mitrex einen der oben beschriebenen Rechtsbehelfe bereitstellen.

Wenn Mitrex nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Produkte nicht defekt sind (oder wenn der Eigentümer sich weigert, mit Mitrex zusammenzuarbeiten, wenn Mitrex den Anspruch bewertet), kann Mitrex dem Eigentümer die nachweisbaren Kosten für Tests in Rechnung stellen, die Mitrex zur Bewertung der Garantie durchgeführt hat Anspruch und der Eigentümer wird diese Rechnung innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlen.

Wenn der Eigentümer angeblich fehlerhafte Produkte im Rahmen des Anspruchsbewertungsverfahrens an Mitrex versandt hat, wird Mitrex diese Produkte auf alleinige Kosten und Kosten des Eigentümers an den Eigentümer zurücksenden.

Der Eigentümer ermächtigt den ursprünglichen Systeminstallateur („Installationsunternehmen“), Ansprüche im Rahmen der eingeschränkten Garantien im Namen des Eigentümers geltend zu machen und zu verfolgen. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass Mitrex, wenn Mitrex einen Garantieanspruch von einem Installateur im Namen des Eigentümers erhält, diesen Installateur als autorisierten Vertreter und Vertreter des Eigentümers (der „autorisierte Vertreter“) für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Garantieanspruch behandeln kann, sofern und bis nichts anderes mitgeteilt wird schriftlich durch den Eigentümer.

Ohne das Vorstehende einzuschränken, kann sich Mitrex in Bezug auf solche Ansprüche auf Informationen und Anweisungen des autorisierten Vertreters („Installationsunternehmen“) verlassen und dem autorisierten Vertreter („Installationsunternehmen“) im Namen Abhilfemaßnahmen (soweit zutreffend) gewähren des Eigentümers.

VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

13. Wenn der Kunde einen Anspruch hierunter geltend machen möchte, muss der Kunde Mitrex innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben benachrichtigen 30 Tage nach Entdeckung des eventuell zu vertretenden Mangels. Versäumnis, potenziell garantierte Mängel innerhalb zu melden 30 Tage ihrer Entdeckung machen diese eingeschränkte Garantie null und nichtig.

GEWÄHRLEISTUNGSABTRETUNG

14. Diese eingeschränkte Garantie ist auf eine Partei übertragbar, die den Rechtsanspruch auf die Produkte erwirbt, vorausgesetzt, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben

STREITBEILEGUNG

15. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen werden diese Streitigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und Mitrex behandelt und endgültig beigelegt.

Salvatorische Klausel

16. Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder ein Abschnitt dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie oder deren Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, berührt dies diese eingeschränkte Produktgarantie und eingeschränkte Leistungsgarantie nicht und alle anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen bleiben bestehen, und zu diesem Zweck werden solche anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie behandelt

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

17. Die hierin dargelegten eingeschränkten Garantien ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und alle anderen Verpflichtungen von Mitrex, sofern keine anderen vorliegen Garantien und Verpflichtungen werden von Mitrex schriftlich vereinbart. Einige Gerichtsbarkeiten schränken den Gewährleistungsausschluss ein oder erlauben ihn nicht, sodass diese Bestimmung für den Kunden in solchen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht gilt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST MITREX HIERMIT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN AN PERSONEN ODER EIGENTUM ODER FÜR ANDERE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN AUS JEGLICHER URSACHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IRGENDWELCHEN URSACHEN AB SEINE PRODUKTE ODER IHRE VERWENDUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET MITREX UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, DIE DURCH ODER UNTER DEM KUNDEN ANSPRÜCHE HABEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL ODER AUSFALLZEITEN VON GERÄTEN ODER FÜR NEBENFÄLLE , FOLGESCHÄDEN ODER SPEZIELLE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, SELBST WENN MITREX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER INFORMIERT WURDE

2. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MITREX, FALLS VORHANDEN, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGES NICHT DEN KAUFPREIS, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT IM FALL EINER GARANTIE AN MITREX GEZAHLT HAT

3. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS DER KAUFPREIS DER PRODUKTE OHNE SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN WESENTLICH BESCHRÄNKT WÜRDEN ODER HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT ERLAUBEN WÜRDEN, SO DIESE BESTIMMUNG GILT MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON SCHÄDEN, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.

4. DER KUNDE KANN AUSSERHALB DIESER GARANTIE SPEZIFISCHE RECHTE HABEN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON PROVINZ ZU PROVINZ ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT KEINE ZUSÄTZLICHEN RECHTE, DIE SIE GEMÄSS DEN GESETZEN IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZUM VERKAUF VON VERBRAUCHSGÜTERN HABEN.

HINWEIS

For Products covered by Mitrex’s limited warranty, please refer to our product lists published on our website at: http://mitrex.com as such list is updated from time to time.

Die Installation und Handhabung von Mitrex-Produkten erfordert Fachkenntnisse und sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte lesen Sie die Sicherheits- und Installationsanweisungen, bevor Sie die Produkte verwenden.

Mitrex behält sich das Recht vor, die Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern; solche Änderungen wären jedoch nicht rückwirkend.

Auf dieser Seite sind die Bedingungen der eingeschränkten Garantie von Mitrex Inc. aufgeführt, die für gewerbliche/industrielle Solarmodule („Produkt(e)“) gelten, die von Mitrex Inc. („Mitrex“) verkauft und von einem lizenzierten Vertragspartner unter lokalen Bedingungen installiert wurden und regionalen Gesetzen und erstrecken sich nur auf den ursprünglichen Käufer und nachfolgende Eigentümer des Standorts, an dem das Produkt ursprünglich installiert wurde („Kunde“).

EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE AUF FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

1. Mitrex garantiert hiermit dem Kunden, dass seine Produkte (wie unten definiert) vorbehaltlich der hierin festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse für die Dauer von 25 Jahren (die „ Produktgarantiezeitraum“).

2. Das Datum des Inkrafttretens der eingeschränkten Produktgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie.

3. Für den Fall, dass Mitrex feststellt, dass ein Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der die Funktionalität des Mitrex-Systems (wie unten definiert) während der Gültigkeitsdauer der Produktgarantie beeinträchtigt, wird Mitrex nach eigenem Ermessen den Defekt entweder reparieren oder ersetzen Produkt, ohne Kosten für den Kunden, nur soweit erforderlich, um das Mitrex-System wieder in seinen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die reparierten oder ersetzten Produkte unterliegen dieser beschränkten Produktgarantie nur für den Rest der Produktgarantiezeit. Diese eingeschränkte Produktgarantie ist nur verfügbar, wenn die Produkte in guter und fachmännischer Weise gemäß den hierin festgelegten Bedingungen für diese Garantie installiert und zusammengebaut wurden und ferner vorausgesetzt, dass ein Mangel nicht das Ergebnis einer anderweitig ausgeschlossenen Ursache ist unten (Bedingungen und Ausschlüsse).

EINGESCHRÄNKTE LEISTUNGSGARANTIE FÜR FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

4. Das Datum des Inkrafttretens der hierin bereitgestellten eingeschränkten Leistungsgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach der Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie.

5. Mitrex garantiert, dass die Produkte (wie unten definiert) für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren ein Leistungsniveau wie unten beschrieben beibehalten (die „Leistungsgarantiezeit“):

  • Während des ersten Jahres garantiert Mitrex, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte nicht geringer ist als 97% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Aus Klasse 2 bis Klasse 25, der tatsächliche jährliche Leistungsrückgang beträgt nicht mehr als 0.7%; bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Ausgangsleistung sein nicht weniger als 80% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte wird zur Verifizierung nur unter Verwendung von Standardtestbedingungen bestimmt. Die tatsächliche Ausgangsleistungsmessung muss entweder von einer Mitrex-Einrichtung oder von einem von Mitrex anerkannten unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt werden. Die Unsicherheit der Testausrüstung wird auf alle tatsächlichen Leistungsausgangsmessungen angewendet.

DEFINITIONEN

6. Es gibt viele Begriffe in dieser beschränkten Produktgarantie und beschränkten Leistungsgarantie, die eine bestimmte Bedeutung haben. Der Einfachheit halber sind einige der Begriffe unten aufgeführt:

  • „Gebäude“ bezeichnet die gewerbliche/industrielle Struktur, auf der das Mitrex-System installiert wird oder installiert wurde.
  • „Kunde“ bezeichnet jede Person, Firma oder andere juristische Person, die Produkte von Mitrex kauft, um das Mitrex-System in ihrem Gebäude zu installieren/aufzustellen.
  • „Mitrex-System“ alle Produkte, Nichtprodukte, die der Kunde gemeinsam kauft, um die Solarmodule von Mitrex in seinem Gebäude aufzustellen, um die Energieversorgungsanforderungen seines Gebäudes zu erfüllen.
  • „Produkt“ oder „Produkte“: bezeichnet die kommerziellen/industriellen Produkte, die von Mitrex hergestellt und/oder geliefert und als Teil der Energieversorgungsanforderungen des Kunden verwendet werden. Für die Zwecke der eingeschränkten Produktgarantie und der eingeschränkten Leistungsgarantie gelten die Begriffe „Produkt“ oder „Produkte“ nur für gewerbliche/industrielle Solarmodule von Mitrex und andere von Mitrex hergestellte Komponenten zur Integration und zum Betrieb des Mitrex-Systems im Gebäude des Kunden .
  • „Nicht-Produkt“ bezeichnet Produkte, die von Drittherstellern hergestellt und von Mitrex zusammen mit seinen Produkten geliefert wurden, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren, um die Energieversorgungsanforderungen des Kunden zu erfüllen.
  • „Kauf“ oder „gekauft“ bezeichnet den Kauf der Produkte, die von dieser eingeschränkten Garantie abgedeckt sind.
  • „Auftragnehmer“ bezeichnet die Person, das Unternehmen oder eine andere juristische Person, die vom Kunden mit der Installation des Mitrex-Systems im Gebäude beauftragt wurde und die die Registrierungsanforderungen von Mitrex erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Installation des Mitrex-Systems ordnungsgemäß bei Mitrex registriert ist. Ungeachtet dieser Registrierung übernimmt Mitrex keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Ausführung des Auftragnehmers in Bezug auf die Installation von Komponenten des Mitrex-Systems. 

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

7. Mitrex ist im Rahmen einer beschränkten Garantie hierin solange nicht verpflichtet, bis Mitrex alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt hat. Wenn Mitrex nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung aller Komponenten des Mitrex-Systems für alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt wurde, erlöschen die hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien und Mitrex übernimmt keine Haftung gegenüber irgendeiner juristischen Person hierunter.

8. Die Deckung im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie wird ausgeschlossen oder beendet, je nach Fall:

  • Wenn das Mitrex-System nicht in guter und fachmännischer Weise gemäß den veröffentlichten Spezifikationen von Mitrex zum Zeitpunkt der Installation installiert wurde, alle anderen schriftlichen Anweisungen von Mitrex und alle geltenden Bauvorschriften; oder
  • Wenn die Produkte bei Transport, Handhabung, Lagerung oder Verwendung fahrlässig behandelt wurden;
  • Wenn die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von Mitrex repariert oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert wurden;
  • Wenn die Produkte außergewöhnlicher Salz- oder Chemikalienbelastung ausgesetzt waren;
  • Wenn die Produkte oder andere Komponenten des Mitrex-Systems von ihrem ursprünglichen Installationsort entfernt wurden.
  • Die eingeschränkten Garantien gelten nicht für eine Verschlechterung des Aussehens der Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Flecken, Rost oder Schimmel) oder andere Veränderungen des Aussehens der Produkte, die auf die normale Abnutzung im Laufe der Zeit zurückzuführen sind Produktmaterialien. Außerdem kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn das Produktetikett, der Typ oder die Seriennummer der betreffenden Produkte geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
  • Wenn das Mitrex-System ein Produkt enthält, das nicht von Mitrex hergestellt oder von Mitrex gekauft wurde, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mitrex; oder
  • Wenn der Kunde das Mitrex-System nicht wartet und bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt anwendet, wie es ein umsichtiger und gewissenhafter Kunde tun würde, und in Übereinstimmung mit den von Mitrex von Zeit zu Zeit herausgegebenen Empfehlungen zur vorbeugenden Wartung;
  • Jeder Fehler, der auf eine Anwendung zurückzuführen ist, die nicht streng gemäß den Anwendungsanweisungen (Installation und Montage) von Mitrex für die als Teil des Mitrex-Systems verwendeten Produkte durchgeführt wurde;
  • Schäden oder Mängel am Produkt, die auf etwas anderes als den Fehler des Produkts selbst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass das Produkt durch mechanische Mittel beschädigt oder giftigen oder schädlichen chemischen Substanzen ausgesetzt wurde;
  • Jede Verschlechterung oder Beschädigung des Produkts, die durch böswilligen Unfug, Vandalismus, Stoß, Missbrauch, Missbrauch verursacht wurde; oder Fahrlässigkeit bei der Reinigung oder Wartung;
  • Jegliche Form von Schäden, die durch direkte und indirekte Einflüsse verursacht werden, von denen allgemein bekannt ist, dass sie die Qualität der Produkte und/oder des Mitrex-Systems als Ganzes beeinträchtigen;
  • Die natürlichen Eigenschaften des Produkts sind von dieser Garantie NICHT umfasst und werden NICHT als Mangel geltend gemacht;
  • Ausfall oder Beschädigung des Mitrex-Systems, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt walten lässt;
  • Alle Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Sturm, Hurrikan, Tornado, Unwetter, Hagelsturm, Eissturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion; der Einschlag von Fremdkörpern, unabhängig von der Quelle; ziviler Aufstand, Krieg, Aufruhr oder Vandalismus; oder aus irgendeinem Grund, für den Standardversicherungen Deckung bieten können;
  • Jegliche Schäden, die durch die Einwirkung von Chemikalien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strahleneinwirkung, Fette, Lösungsmittel, Öle oder andere Chemikalien;
  • Schäden durch Tiere, Vögel, Schädlinge, Ungeziefer oder deren Abfallprodukte (zB Vogelkot/Guano);

9. Mitrex behält sich das Recht vor, jedes seiner Produkte ohne vorherige Ankündigung an den Kunden einzustellen oder zu modifizieren, und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Änderungen oder Einstellung. Sollte es zu einer solchen Änderung oder Einstellung kommen, gilt die Verpflichtung von Mitrex im Rahmen der hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien nur für Produkte gleicher Art und Qualität. Mitrex übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Ersatzmaterial im Vergleich zum Originalprodukt farblich abweichen kann, sei es aufgrund von Produktänderungen, normaler Witterung oder aus anderen Gründen.

RÜCKNAHMEGARANTIE

10. Der Kunde hat alle von Mitrex gelieferten Komponenten des Mitrex-Systems unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei einer solchen Inspektion gemeldete Mängel können nur vor der Installation des Mitrex-Systems reklamiert werden; danach ist Mitrex nicht mehr für Produktmängel verantwortlich. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden, das Recht, solche verdeckten Mängel geltend zu machen, erlischt jedenfalls mit Ablauf der Produktgarantiefrist. Mitrex muss eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle Komponenten des Mitrex-Systems vor jeder angeforderten Änderung oder Reparatur zu inspizieren.

11. Wenn vor der Lieferung eine Schutzfolie auf die Oberfläche von Produkten aufgebracht wird, muss der Kunde alle Folien innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Produkte entfernen. Wenn der Kunde die Folien nicht innerhalb dieses Zeitrahmens entfernt, übernimmt Mitrex KEINE Verantwortung für Schäden/Defekte, die durch solche Schutzfolien verursacht werden.

VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

12. Wenn der Kunde einen Anspruch hierunter geltend machen möchte, muss der Kunde Mitrex schriftlich per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen benachrichtigen 30 Tage nach Entdeckung des eventuell zu vertretenden Mangels. Versäumnis, potenziell garantierte Mängel innerhalb zu melden 30 Tage ihrer Entdeckung machen diese eingeschränkte Garantie null und nichtig.

ANSPRUCHSVERFAHREN

13. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er einen berechtigten Anspruch hat, der durch die oben dargelegten eingeschränkten Garantien abgedeckt ist, muss der Kunde diesen Anspruch unverzüglich schriftlich geltend machen, zusammen mit unterstützenden Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschreibung des geltend gemachten Mangels, verbunden Seriennummern, Kaufrechnungen und Nachweise innerhalb der oben angegebenen anwendbaren Garantiezeiträume an Mitrex an die folgende Adresse oder eine zukünftige Adresse, die Mitrex von Zeit zu Zeit bekannt gibt:

Mitrex Inc.

41 Racine Road, Etobicoke, AUF M9W 2Z4

E-Mail: Garantie@mitrex.com

GEWÄHRLEISTUNGSABTRETUNG

14. Diese eingeschränkte Garantie ist auf eine Partei übertragbar, die den Rechtsanspruch auf die Produkte erwirbt, vorausgesetzt, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben.

STREITBEILEGUNG

15. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen werden diese Streitigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und Mitrex behandelt und endgültig beigelegt.

Salvatorische Klausel

16. Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder ein Abschnitt dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat eine solche Feststellung keinen Einfluss auf diese eingeschränkte Produktgarantie und eingeschränkte Leistungsgarantie und alle andere Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen bleiben bestehen, und zu diesem Zweck werden solche anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie als trennbar behandelt.

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

17. Die hierin dargelegten eingeschränkten Garantien ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und alle anderen Verpflichtungen von Mitrex, sofern keine anderen vorliegen Garantien und Verpflichtungen werden von Mitrex schriftlich vereinbart. Einige Gerichtsbarkeiten schränken den Gewährleistungsausschluss ein oder erlauben ihn nicht, sodass diese Bestimmung für den Kunden in solchen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht gilt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

18. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST MITREX HIERMIT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN AN PERSONEN ODER EIGENTUM ODER FÜR ANDERE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN AUS IRGENDWELCHEN URSACHEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM DER SEINE PRODUKTE ODER IHRE VERWENDUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET MITREX UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, DIE DURCH ODER UNTER DEM KUNDEN ANSPRÜCHE HABEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL ODER AUSFALLZEITEN VON GERÄTEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, SELBST WENN MITREX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

19. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MITREX, FALLS VORHANDEN, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGES NICHT DEN KAUFPREIS, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT IM FALL EINES GARANTIEANSPRUCHS AN MITREX GEZAHLT HAT.

20. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS DER KAUFPREIS DER PRODUKTE OHNE SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN WESENTLICH ANDERS WÄRE. EINIGE GERICHTSBARKEITEN BESCHRÄNKEN ODER ERLAUBEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER GILT DIESE BESTIMMUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON SCHÄDEN, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.

21. DER KUNDE KANN AUSSERHALB DIESER GARANTIE SPEZIFISCHE RECHTE HABEN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON PROVINZ ZU PROVINZ ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT KEINE ZUSÄTZLICHEN RECHTE, DIE SIE GEMÄSS DEN GESETZEN IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZUM VERKAUF VON VERBRAUCHSGÜTERN HABEN.

HINWEIS

For Products covered by Mitrex’s limited warranty, please refer to our product lists published on our website at: http://mitrex.com as such list is updated from time to time.

Die Installation und Handhabung von Mitrex-Produkten erfordert Fachkenntnisse und sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte lesen Sie die Sicherheits- und Installationsanweisungen, bevor Sie die Produkte verwenden.

Mitrex behält sich das Recht vor, die Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern; solche Änderungen wären jedoch nicht rückwirkend.

Dieses Dokument legt die Bedingungen der eingeschränkten Garantie von Mitrex Inc. fest, die für gewerbliche/private Solarverkleidungsplatten („Produkt(e)“) gelten, die von Mitrex Inc. („Mitrex“) verkauft und von einem lizenzierten Auftragnehmer installiert werden lokalen und regionalen Gesetzen und erstrecken sich nur auf den ursprünglichen Käufer und nachfolgende Eigentümer des Standorts, an dem das Produkt ursprünglich installiert wurde („Kunde“).

EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE AUF FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

1. Mitrex garantiert dem Kunden hiermit, dass seine Produkte (wie unten definiert) vorbehaltlich der hierin dargelegten Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse für die Dauer von 25 Jahren (die „Laufzeit der Produktgarantie“).

2. Das Datum des Inkrafttretens der eingeschränkten Produktgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Inkrafttreten der Produktgarantie

3. Für den Fall, dass Mitrex feststellt, dass ein Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der die Funktionalität des Mitrex-Systems (wie unten definiert) während der Gültigkeitsdauer der Produktgarantie beeinträchtigt, wird Mitrex nach eigenem Ermessen den Defekt entweder reparieren oder ersetzen Produkt, ohne Kosten für den Kunden, nur soweit erforderlich, um das Mitrex-System wieder in seinen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die reparierten oder ersetzten Produkte unterliegen dieser beschränkten Produktgarantie nur für den Rest der Produktgarantiezeit. Diese eingeschränkte Produktgarantie ist nur verfügbar, wenn die Produkte in guter und fachmännischer Weise gemäß den hierin festgelegten Bedingungen für diese Garantie installiert und zusammengebaut wurden und ferner vorausgesetzt, dass ein Mangel nicht das Ergebnis einer anderweitig ausgeschlossenen Ursache ist unten (Bedingungen und Ausschlüsse).

EINGESCHRÄNKTE LEISTUNGSGARANTIE FÜR FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

4. Das Datum des Inkrafttretens der hierin bereitgestellten eingeschränkten Leistungsgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Inkrafttreten der Leistungsgarantie

5. Mitrex garantiert, dass die Produkte (wie unten definiert) für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren ein Leistungsniveau wie unten beschrieben beibehalten (das „Laufzeit der Leistungsgarantie“):

  • Während des ersten Jahres garantiert Mitrex, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte nicht geringer ist als 97% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Aus Klasse 2 bis Klasse 25, wird der tatsächliche jährliche Leistungsrückgang nicht mehr als betragen 0.7%; bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Ausgangsleistung sein nicht weniger als 80% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte wird zur Verifizierung nur unter Verwendung von Standardtestbedingungen bestimmt. Die tatsächliche Ausgangsleistungsmessung muss entweder von einer Mitrex-Einrichtung oder von einem von Mitrex anerkannten unabhängigen Prüfunternehmen durchgeführt werden. Die Unsicherheit der Prüfgeräte wird auf alle tatsächlichen Ausgangsleistungsmessungen angewendet.

DEFINITIONEN

6. Es gibt viele Bedingungen in dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie, die spezifische Bedeutung haben. Zu Ihrer Bequemlichkeit sind einige der Bedingungen unten aufgeführt:

  1. „Gebäude“ bezeichnet die Wohn-/Geschäfts-/Industriestruktur, auf der das Mitrex-System stehen wird oder war
  2. „Auftragnehmer“ oder „Installationsunternehmen“ bezeichnet die Person, Firma oder andere juristische Person, die vom Kunden mit der Installation des Mitrex-Systems im Gebäude beauftragt wurde und die die Registrierungsanforderungen von Mitrex erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Installation ordnungsgemäß bei Mitrex registriert ist von Mitrex Ungeachtet einer solchen Registrierung übernimmt Mitrex keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Ausführung des Auftragnehmers in Bezug auf die Installation von Komponenten des Mitrex-Systems.
  3. „Kunde“ bezeichnet jede Person, jedes Unternehmen oder jede andere juristische Person, die Produkte von Mitrex kauft, um das Mitrex-System in ihrem Unternehmen zu installieren/einzurichten
  4. „Mitrex-System“ alle Produkte, Nichtprodukte, die gemeinsam vom Kunden gekauft werden, um die Solarmodule von Mitrex in seinem Gebäude aufzustellen, um die Energieversorgung seines Gebäudes sicherzustellen
  5. „Produkt“ oder „Produkte“: bezeichnet die von Mitrex hergestellten und/oder gelieferten kommerziellen/privaten Produkte, die als Teil der Energieversorgung des Kunden verwendet werden. Produkte“ gelten nur für gewerbliche/industrielle Solarmodule von Mitrex und andere von Mitrex hergestellte Komponenten zur Integration und zum Betrieb des Mitrex-Systems im Gebäude des Kunden.
  6. „Nicht-Produkt“ bezeichnet Produkte, die von Drittherstellern hergestellt und von Mitrex zusammen mit seinen Produkten geliefert wurden, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren, um die Energieversorgungsanforderungen des Kunden zu erfüllen.
  7. „Kauf“ oder „gekauft“ bezeichnet den Kauf der Produkte, die von dieser Beschränkung abgedeckt sind

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

7. Mitrex ist im Rahmen einer beschränkten Garantie hierin solange nicht verpflichtet, bis Mitrex alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt hat. Wenn Mitrex nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung aller Komponenten des Mitrex-Systems vollständig für alle Lieferungen und Materialien bezahlt wurde, erlöschen die hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien und Mitrex übernimmt keine Haftung gegenüber irgendeiner juristischen Person

8. Die Deckung im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie wird ausgeschlossen oder beendet, je nach Fall:

  1. Die eingeschränkten Garantien gelten nur für die Solarprodukte und decken keine anderen Systeme, Arbeit oder Komponenten ab, sofern nicht anders angegeben.
  2. Wenn das Mitrex-System nicht in guter und fachmännischer Weise gemäß den veröffentlichten Spezifikationen von Mitrex zum Zeitpunkt der Installation installiert wurde, alle anderen schriftlichen Anweisungen von Mitrex und alle geltenden Bauvorschriften; oder
  3. Wenn die Produkte bei Transport, Handhabung, Lagerung oder Verwendung fahrlässig behandelt wurden;
  4. Wenn die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von Mitrex repariert oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert wurden;
  5. Wenn die Produkte außergewöhnlicher Salz- oder Chemikalienbelastung ausgesetzt waren;
  6. Wenn die Produkte oder andere Komponenten des Mitrex-Systems von ihrem ursprünglichen Installationsort entfernt wurden.
  7. Die eingeschränkten Garantien gelten nicht für eine Verschlechterung des Aussehens der Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Flecken, Rost oder Schimmel) oder andere Veränderungen des Aussehens der Produkte, die auf die normale Abnutzung im Laufe der Zeit zurückzuführen sind Produktmaterialien. Außerdem kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn das Produktetikett, der Typ oder die Seriennummer der betreffenden Produkte geändert, entfernt oder angebracht wurden
  8. Die eingeschränkten Garantien decken keine Transportkosten für die Rücksendung von Modulen oder für den Rückversand eines reparierten oder ersetzten Moduls oder Kosten im Zusammenhang mit der Installation, Entfernung oder Neuinstallation von Modulen. Der Eigentümer trägt alle Kosten.
  9. Die Garantiezeit wird ab dem Startdatum der Garantie für die Originalprodukte gemessen und wird nicht verlängert oder neu gestartet, falls defekte Produkte repariert oder ersetzt oder neue Produkte bereitgestellt werden.
  10. Wenn das Mitrex-System ein Produkt enthält, das nicht von Mitrex hergestellt oder von Mitrex gekauft wurde, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Mitrex; oder
  11. Wenn der Kunde das Mitrex-System nicht wartet und bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt anwendet, wie es ein umsichtiger und gewissenhafter Kunde tun würde, und in Übereinstimmung mit den von Mitrex von Zeit zu Zeit herausgegebenen Empfehlungen zur vorbeugenden Wartung;
  12. Jeder Fehler, der auf eine Anwendung zurückzuführen ist, die nicht streng gemäß den Anwendungsanweisungen (Installation und Montage) von Mitrex für die als Teil des Mitrex-Systems verwendeten Produkte durchgeführt wurde;
  13. Mitrex behält sich das Recht vor, das Produkt durch generalüberholte oder andere Produkte zu ersetzen, die möglicherweise andere Spezifikationen oder Abmessungen (oder beides) als das Originalprodukt haben, vorausgesetzt, dass die maximale Leistung nicht geringer ist als die des Originalprodukts.
  14. Mitrex wird nach eigenem Ermessen Abhilfe schaffen. Mitrex-Produkte dürfen vor der Mitrex-Untersuchung nicht manipuliert werden.
  15. Schäden oder Mängel am Produkt, die auf etwas anderes als den Fehler des Produkts selbst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass das Produkt durch mechanische Mittel beschädigt oder giftigen oder schädlichen chemischen Substanzen ausgesetzt wurde;
  16. Jede Verschlechterung oder Beschädigung des Produkts, die durch böswilligen Unfug, Vandalismus, Stoß, Missbrauch, Missbrauch verursacht wurde; oder Fahrlässigkeit bei der Reinigung oder Wartung;
  17. Jegliche Form von Schäden, die durch direkte und indirekte Einflüsse verursacht werden, von denen allgemein bekannt ist, dass sie die Qualität der Produkte und/oder des Mitrex-Systems als Ganzes beeinträchtigen;
  18. Die natürlichen Eigenschaften des Produkts sind von dieser Garantie NICHT umfasst und werden NICHT als Mangel geltend gemacht;
  19. Ausfall oder Beschädigung des Mitrex-Systems, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt walten lässt;
  20. Alle Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Sturm, Hurrikan, Tornado, Unwetter, Hagelsturm, Eissturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion; der Einschlag von Fremdkörpern, unabhängig von der Quelle; ziviler Aufstand, Krieg, Aufruhr oder Vandalismus; oder aus Gründen, für die Standardversicherungen Deckung bieten;
  21. Jegliche Schäden, die durch die Einwirkung von Chemikalien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strahleneinwirkung, Fette, Lösungsmittel, Öle oder andere Chemikalien;
  22. Schäden durch Tiere, Vögel, Schädlinge, Ungeziefer oder deren Abfallprodukte (zB Vogelkot/Guano);

9. Mitrex behält sich das Recht vor, jedes seiner Produkte ohne Vorankündigung an den Kunden einzustellen oder zu modifizieren und haftet gegenüber dem Kunden nicht als Folge einer Modifikation oder Sollte eine solche Modifikation oder Einstellung erfolgen, wird Mitrex die Verpflichtung aus den hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien einhalten nur für das Produkt gleicher Art und Qualität. Mitrex übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Ersatzmaterial im Vergleich zum Originalprodukt farblich abweichen kann, sei es aufgrund von Produktänderungen, normaler Witterung oder aus anderen Gründen.

RÜCKNAHMEGARANTIE

10. Der Kunde hat alle von Mitrex gelieferten Komponenten des Mitrex-Systems unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei einer solchen Inspektion gemeldete Mängel können nur vor der Installation des Mitrex-Systems reklamiert werden; danach ist Mitrex nicht mehr für Produktmängel verantwortlich. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden, das Recht zur Geltendmachung solcher verdeckter Mängel erlischt jedenfalls mit Ablauf der Produktgarantiefrist. Mitrex muss angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle Komponenten des Mitrex-Systems vor jeder angeforderten Änderung zu inspizieren oder

11. Wenn vor der Lieferung eine Schutzfolie auf die Oberfläche von Produkten aufgebracht wird, muss der Kunde alle Folien innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Produkte entfernen. Wenn der Kunde die Folien nicht innerhalb dieses Zeitrahmens entfernt, übernimmt Mitrex KEINE Verantwortung für Schäden/Defekte, die durch solche Schutzfolien verursacht werden

MITREX-ANSPRUCHSÜBERPRÜFUNG UND ABHILFEPROZESS

12. Um einen Anspruch im Rahmen der eingeschränkten Garantien geltend zu machen, sollte der Eigentümer den ursprünglichen Systeminstallateur bitten, innerhalb eines Monats nach dem Datum ein Rücksendegenehmigungsformular (im Namen des Eigentümers) an Mitrex (wie auf mitrex.com angegeben) einzureichen der Mangel entdeckt wurde und in jedem Fall vor dem Ende der Gewährleistungsfrist, die in Bezug auf die geltende eingeschränkte Gewährleistung festgelegt ist.

Die RMA-Reklamationsanfrage muss die defekten Produkte (nach Teilenummer) und die Grundlage für die Reklamation identifizieren und nachweisen, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben. Nach Erhalt der RMA-Anfrage kann Mitrex nach eigenem Ermessen weitere Schritte unternehmen, um den Garantieanspruch zu prüfen, einschließlich

(i) Anfordern weiterer Einzelheiten bezüglich des Anspruchs vom Eigentümer.

(ii) zu verlangen, dass der Eigentümer die mutmaßlich defekten Produkte zur Inspektion und/oder Prüfung an Mitrex übergibt, wobei der Eigentümer in diesem Fall für die Kosten für Verpackung, Verladung und Versand der Produkte an Mitrex gemäß den Anweisungen von Mitrex verantwortlich ist.

iii) Anfordern von Installateurinformationen und direkte Kontaktaufnahme mit dem Installationsunternehmen für weitere Informationen.

(iii) eine Kombination aus (i), (ii) und/oder (iii) zu machen,

Wenn Mitrex nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass ein Produkt die oben aufgeführten beschränkten Garantien nicht erfüllt, wird Mitrex einen der oben beschriebenen Rechtsbehelfe bereitstellen.

Wenn Mitrex nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Produkte nicht defekt sind (oder wenn der Eigentümer sich weigert, mit Mitrex zusammenzuarbeiten, wenn Mitrex den Anspruch bewertet), kann Mitrex dem Eigentümer die nachweisbaren Kosten für Tests in Rechnung stellen, die Mitrex zur Bewertung der Garantie durchgeführt hat Anspruch und der Eigentümer wird diese Rechnung innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlen.

Wenn der Eigentümer angeblich fehlerhafte Produkte im Rahmen des Anspruchsbewertungsverfahrens an Mitrex versandt hat, wird Mitrex diese Produkte auf alleinige Kosten und Kosten des Eigentümers an den Eigentümer zurücksenden.

Der Eigentümer ermächtigt den ursprünglichen Systeminstallateur („Installationsunternehmen“), Ansprüche im Rahmen der eingeschränkten Garantien im Namen des Eigentümers geltend zu machen und zu verfolgen. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass Mitrex, wenn Mitrex einen Garantieanspruch von einem Installateur im Namen des Eigentümers erhält, diesen Installateur als autorisierten Vertreter und Vertreter des Eigentümers (der „autorisierte Vertreter“) für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Garantieanspruch behandeln kann, sofern und bis nichts anderes mitgeteilt wird schriftlich durch den Eigentümer.

Ohne das Vorstehende einzuschränken, kann sich Mitrex in Bezug auf solche Ansprüche auf Informationen und Anweisungen des autorisierten Vertreters („Installationsunternehmen“) verlassen und dem autorisierten Vertreter („Installationsunternehmen“) im Namen Abhilfemaßnahmen (soweit zutreffend) gewähren des Eigentümers.

VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

13. Wenn der Kunde einen Anspruch hierunter geltend machen möchte, muss der Kunde Mitrex innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben benachrichtigen 30 Tage nach Entdeckung des eventuell zu vertretenden Mangels. Versäumnis, potenziell garantierte Mängel innerhalb zu melden 30 Tage ihrer Entdeckung machen diese eingeschränkte Garantie null und nichtig.

GEWÄHRLEISTUNGSABTRETUNG

14. Diese eingeschränkte Garantie ist auf eine Partei übertragbar, die den Rechtsanspruch auf die Produkte erwirbt, vorausgesetzt, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben.

STREITBEILEGUNG

15. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen werden diese Streitigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und Mitrex behandelt und endgültig beigelegt.

Salvatorische Klausel

16. Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder ein Abschnitt dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat eine solche Feststellung keinen Einfluss auf diese eingeschränkte Produktgarantie und eingeschränkte Leistungsgarantie und alle andere Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen bleiben bestehen, und zu diesem Zweck werden solche anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie behandelt

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

17. Die hierin dargelegten eingeschränkten Garantien ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und alle anderen Verpflichtungen von Mitrex, sofern keine anderen vorliegen Garantien und Verpflichtungen werden von Mitrex schriftlich vereinbart. Einige Gerichtsbarkeiten schränken den Gewährleistungsausschluss ein oder erlauben ihn nicht, sodass diese Bestimmung für den Kunden in solchen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht gilt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST MITREX HIERMIT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN AN PERSONEN ODER EIGENTUM ODER FÜR ANDERE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN AUS JEGLICHER URSACHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IRGENDWELCHEN URSACHEN AB SEINE PRODUKTE ODER IHRE VERWENDUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET MITREX UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, DIE DURCH ODER UNTER DEM KUNDEN ANSPRÜCHE HABEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL ODER AUSFALLZEITEN VON GERÄTEN ODER FÜR NEBENFÄLLE , FOLGESCHÄDEN ODER SPEZIELLE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, SELBST WENN MITREX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER INFORMIERT WURDE

2. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MITREX, FALLS VORHANDEN, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGES NICHT DEN KAUFPREIS, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT IM FALL EINER GARANTIE AN MITREX GEZAHLT HAT

3. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS DER KAUFPREIS DER PRODUKTE OHNE SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN WESENTLICH BESCHRÄNKT WÜRDEN ODER HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT ERLAUBEN WÜRDEN, SO DIESE BESTIMMUNG GILT MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON SCHÄDEN, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.

4. DER KUNDE KANN AUSSERHALB DIESER GARANTIE SPEZIFISCHE RECHTE HABEN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON PROVINZ ZU PROVINZ ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT KEINE ZUSÄTZLICHEN RECHTE, DIE SIE GEMÄSS DEN GESETZEN IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZUM VERKAUF VON VERBRAUCHSGÜTERN HABEN.

HINWEIS

For Products covered by Mitrex’s limited warranty, please refer to our product lists published on our website at: http://mitrex.com as such list is updated from time to time.

Die Installation und Handhabung von Mitrex-Produkten erfordert Fachkenntnisse und sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte lesen Sie die Sicherheits- und Installationsanweisungen, bevor Sie die Produkte verwenden.

Mitrex behält sich das Recht vor, die Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern; solche Änderungen wären jedoch nicht rückwirkend.

Dieses Dokument legt die Bedingungen der eingeschränkten Garantieabdeckung von Mitrex Inc. fest, die für gewerbliche/industrielle Solarverkleidungen („Produkt(s)“) verkauft von Mitrex Inc. („Mitrex“) und von einem lizenzierten Auftragnehmer gemäß den lokalen und regionalen Gesetzen installiert und erstrecken sich nur auf den ursprünglichen Käufer und nachfolgende Eigentümer des Standorts, an dem das Produkt ursprünglich installiert wurde („Kunde“).

EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE AUF FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE
1. Mitrex garantiert hiermit dem Kunden, dass seine Produkte (wie unten definiert) vorbehaltlich der hierin festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse für die Dauer von 25 Jahren (die „Laufzeit der Produktgarantie“).

2. Das Datum des Inkrafttretens der eingeschränkten Produktgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie.

3. Für den Fall, dass Mitrex feststellt, dass ein Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der die Funktionalität des Mitrex-Systems (wie unten definiert) während der Gültigkeitsdauer der Produktgarantie beeinträchtigt, wird Mitrex nach eigenem Ermessen den Defekt entweder reparieren oder ersetzen Produkt, ohne Kosten für den Kunden, nur soweit erforderlich, um das Mitrex-System wieder in seinen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die reparierten oder ersetzten Produkte unterliegen dieser beschränkten Produktgarantie nur für den Rest der Produktgarantiezeit. Diese eingeschränkte Produktgarantie ist nur verfügbar, wenn die Produkte in guter und fachmännischer Weise gemäß den hierin festgelegten Bedingungen für diese Garantie installiert und zusammengebaut wurden und ferner vorausgesetzt, dass ein Mangel nicht das Ergebnis einer anderweitig ausgeschlossenen Ursache ist unten (Bedingungen und Ausschlüsse).

EINGESCHRÄNKTE LEISTUNGSGARANTIE FÜR FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

4. Das Datum des Inkrafttretens der hierin bereitgestellten eingeschränkten Leistungsgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie.

5. Mitrex garantiert, dass die Produkte (wie unten definiert) für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren ein Leistungsniveau wie unten beschrieben beibehalten (das „Laufzeit der Leistungsgarantie“):

  • Während des ersten Jahres garantiert Mitrex, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte nicht geringer ist als 97% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Ab Baujahr 2 bis 25, wird der tatsächliche jährliche Leistungsrückgang nicht mehr als betragen 0.7%; bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Ausgangsleistung sein nicht weniger als 80% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte wird zur Verifizierung nur unter Verwendung von Standardtestbedingungen bestimmt. Die tatsächliche Ausgangsleistungsmessung muss entweder von einer Mitrex-Einrichtung oder von einem von Mitrex anerkannten unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt werden. Die Unsicherheit der Testausrüstung wird auf alle tatsächlichen Leistungsausgangsmessungen angewendet.

DEFINITIONEN

6. Es gibt viele Begriffe in dieser beschränkten Produktgarantie und beschränkten Leistungsgarantie, die eine bestimmte Bedeutung haben. Der Einfachheit halber sind einige der Begriffe unten aufgeführt:

  1. Gebäude” bezeichnet die gewerbliche/industrielle Struktur, auf der das Mitrex-System installiert wird oder installiert wurde.
  2. Auftragnehmer“ bedeutet die Person, Firma oder andere juristische Person, die vom Kunden mit der Installation des Mitrex-Systems im Gebäude beauftragt wurde und die die Registrierungsanforderungen von Mitrex erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Installation des Mitrex-Systems ordnungsgemäß bei Mitrex registriert ist. Ungeachtet dieser Registrierung übernimmt Mitrex keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Ausführung des Auftragnehmers in Bezug auf die Installation von Komponenten des Mitrex-Systems.
  3. Kunde” bezeichnet jede Person, Firma oder andere juristische Person, die Produkte von Mitrex kauft, um das Mitrex-System in ihrem Gebäude zu installieren/aufzustellen.
  4. Mitrex-System„Alle Produkte, Nichtprodukte, die der Kunde gemeinsam kauft, um die Solarmodule von Mitrex in seinem Gebäude aufzustellen, um die Energieversorgungsanforderungen seines Gebäudes zu erfüllen.
  5. Produkt" oder "Produkte“: bezeichnet die kommerziellen/industriellen Produkte, die von Mitrex hergestellt und/oder geliefert und als Teil der Energieversorgungsanforderungen des Kunden verwendet werden. Für die Zwecke der eingeschränkten Produktgarantie und der eingeschränkten Leistungsgarantie gelten die Begriffe „Produkt“ oder „Produkte“ nur für gewerbliche/industrielle Solarmodule von Mitrex und andere von Mitrex hergestellte Komponenten zur Integration und zum Betrieb des Mitrex-Systems im Gebäude des Kunden .
  6. Nicht-Produkt“ bedeutet Produkte, die von Drittherstellern hergestellt und von Mitrex zusammen mit seinen Produkten geliefert wurden, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren, um die Energieversorgungsanforderungen des Kunden zu erfüllen.
  7. Kaufen" oder "Gekauft“ bezeichnet den Kauf der Produkte, die von dieser eingeschränkten Garantie abgedeckt sind.

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

7. Mitrex ist im Rahmen einer beschränkten Garantie hierin solange nicht verpflichtet, bis Mitrex alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt hat. Wenn Mitrex nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung aller Komponenten des Mitrex-Systems für alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt wurde, erlöschen die hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien und Mitrex übernimmt keine Haftung gegenüber irgendeiner juristischen Person hierunter.

8. Die Deckung im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie wird ausgeschlossen oder beendet, je nach Fall:

  1. Wenn das Mitrex-System nicht in guter und fachmännischer Weise gemäß den veröffentlichten Spezifikationen von Mitrex zum Zeitpunkt der Installation installiert wurde, alle anderen schriftlichen Anweisungen von Mitrex und alle geltenden Bauvorschriften; oder
  2. Wenn die Produkte bei Transport, Handhabung, Lagerung oder Verwendung fahrlässig behandelt wurden;
  3. Wenn die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von Mitrex repariert oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert wurden;
  4. Wenn die Produkte außergewöhnlicher Salz- oder Chemikalienbelastung ausgesetzt waren;
  5. Wenn die Produkte oder andere Komponenten des Mitrex-Systems von ihrem ursprünglichen Installationsort entfernt wurden.
  6. Die eingeschränkten Garantien gelten nicht für eine Verschlechterung des Aussehens der Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Flecken, Rost oder Schimmel) oder andere Veränderungen des Aussehens der Produkte, die auf die normale Abnutzung im Laufe der Zeit zurückzuführen sind Produktmaterialien. Außerdem kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn das Produktetikett, der Typ oder die Seriennummer der betreffenden Produkte geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
  7. Wenn das Mitrex-System ein Produkt enthält, das nicht von Mitrex hergestellt oder von Mitrex gekauft wurde, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mitrex; oder
  8. Wenn der Kunde das Mitrex-System nicht wartet und bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt anwendet, wie es ein umsichtiger und gewissenhafter Kunde tun würde, und in Übereinstimmung mit den von Mitrex von Zeit zu Zeit herausgegebenen Empfehlungen zur vorbeugenden Wartung;
  9. Jeder Fehler, der auf eine Anwendung zurückzuführen ist, die nicht streng gemäß den Anwendungsanweisungen (Installation und Montage) von Mitrex für die als Teil des Mitrex-Systems verwendeten Produkte durchgeführt wurde;
  10. Schäden oder Mängel am Produkt, die auf etwas anderes als den Fehler des Produkts selbst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass das Produkt durch mechanische Mittel beschädigt oder giftigen oder schädlichen chemischen Substanzen ausgesetzt wurde;
  11. Jede Verschlechterung oder Beschädigung des Produkts, die durch böswilligen Unfug, Vandalismus, Stoß, Missbrauch, Missbrauch verursacht wurde; oder Fahrlässigkeit bei der Reinigung oder Wartung;
  12. Jegliche Form von Schäden, die durch direkte und indirekte Einflüsse verursacht werden, von denen allgemein bekannt ist, dass sie die Qualität der Produkte und/oder des Mitrex-Systems als Ganzes beeinträchtigen;
  13. Die natürlichen Eigenschaften des Produkts sind in dieser Garantie NICHT eingeschlossen und werden NICHT als Mangel geltend gemacht;
  14. Ausfall oder Beschädigung des Mitrex-Systems, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt walten lässt;
  15. Jegliche Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Sturm, Hurrikan, Tornado, Unwetter, Hagelsturm, Eissturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion; Einschlag von Fremdkörpern, unabhängig von der Quelle; ziviler Aufstand, Krieg, Aufruhr oder Vandalismus; oder aus Gründen, für die Standardversicherungen Deckung bieten;
  16. Jegliche Schäden, die durch die Einwirkung von Chemikalien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strahleneinwirkung, Fette, Lösungsmittel, Öle oder andere Chemikalien;
  17. Schäden durch Tiere, Vögel, Schädlinge, Ungeziefer oder deren Abfallprodukte (zB Vogelkot/Guano);

9. Mitrex behält sich das Recht vor, jedes seiner Produkte ohne vorherige Ankündigung an den Kunden einzustellen oder zu modifizieren, und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Änderungen oder Einstellung. Sollte es zu einer solchen Änderung oder Einstellung kommen, gilt die Verpflichtung von Mitrex im Rahmen der hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien nur für Produkte gleicher Art und Qualität. Mitrex übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Ersatzmaterial im Vergleich zum Originalprodukt farblich abweichen kann, sei es aufgrund von Produktänderungen, normaler Witterung oder aus anderen Gründen.

RÜCKNAHMEGARANTIE

10. Der Kunde hat alle von Mitrex gelieferten Komponenten des Mitrex-Systems unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei einer solchen Inspektion gemeldete Mängel können nur vor der Installation des Mitrex-Systems reklamiert werden; danach ist Mitrex nicht mehr für Produktmängel verantwortlich. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden, das Recht, solche verdeckten Mängel geltend zu machen, erlischt jedenfalls mit Ablauf der Produktgarantiezeit. Mitrex muss angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle Komponenten des Mitrex-Systems vor jeder angeforderten Änderung oder Reparatur zu inspizieren.

11. Wenn vor der Lieferung eine Schutzfolie auf die Oberfläche von Produkten aufgebracht wird, muss der Kunde alle Folien innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Produkte entfernen. Wenn der Kunde die Folien nicht innerhalb dieses Zeitrahmens entfernt, übernimmt Mitrex KEINE Verantwortung für Schäden/Defekte, die durch solche Schutzfolien verursacht werden.

VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
12. Wenn der Kunde einen Anspruch hierunter geltend machen möchte, muss der Kunde Mitrex schriftlich per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen benachrichtigen 30 Tage nach Entdeckung des eventuell zu vertretenden Mangels. Versäumnis, potenziell garantierte Mängel innerhalb zu melden 30 Tage ihrer Entdeckung machen diese eingeschränkte Garantie null und nichtig.

ANSPRUCHSVERFAHREN

13. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er einen berechtigten Anspruch hat, der durch die oben dargelegten eingeschränkten Garantien abgedeckt ist, muss der Kunde diesen Anspruch unverzüglich schriftlich geltend machen, zusammen mit unterstützenden Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Beschreibung des geltend gemachten Mangels und der zugehörigen Seriennummer Bestellnummern, Kaufrechnungen und Nachweise innerhalb der oben angegebenen anwendbaren Gewährleistungsfristen an Mitrex an die folgende Adresse oder eine zukünftige Adresse, die Mitrex von Zeit zu Zeit angeben kann:

Mitrex Inc.
41 Racine Road, Etobicoke, AUF M9W 2Z4
Email: Garantie@mitrex.com

GEWÄHRLEISTUNGSABTRETUNG

14. Diese eingeschränkte Garantie ist auf eine Partei übertragbar, die den Rechtsanspruch auf die Produkte erwirbt, vorausgesetzt, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben.

STREITBEILEGUNG

15. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen werden diese Streitigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und Mitrex behandelt und endgültig beigelegt.

Salvatorische Klausel

16. Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder ein Abschnitt dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat eine solche Feststellung keinen Einfluss auf diese eingeschränkte Produktgarantie und eingeschränkte Leistungsgarantie und alle andere Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen bleiben bestehen, und zu diesem Zweck werden solche anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie als trennbar behandelt.

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

17. Die hierin dargelegten eingeschränkten Garantien ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und alle anderen Verpflichtungen von Mitrex, sofern keine anderen vorliegen Garantien und Verpflichtungen werden von Mitrex schriftlich vereinbart. Einige Gerichtsbarkeiten schränken den Gewährleistungsausschluss ein oder erlauben ihn nicht, sodass diese Bestimmung für den Kunden in solchen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht gilt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

18. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST MITREX HIERMIT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN AN PERSONEN ODER EIGENTUM ODER FÜR ANDERE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN AUS IRGENDWELCHEN URSACHEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IRGENDWELCHEN URSACHEN AB SEINER PRODUKTE ODER DEREN VERWENDUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET MITREX UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, DIE DURCH ODER UNTER DEM KUNDEN ANSPRÜCHE HABEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL ODER AUSFALLZEITEN VON GERÄTEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, SELBST WENN MITREX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

19. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MITREX, FALLS VORHANDEN, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGES NICHT DEN KAUFPREIS, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT IM FALL EINES GARANTIEANSPRUCHS AN MITREX GEZAHLT HAT.

20. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS DER KAUFPREIS DER PRODUKTE OHNE SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN WESENTLICH ANDERS WÄRE. EINIGE GERICHTSBARKEITEN BESCHRÄNKEN ODER ERLAUBEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER GILT DIESE BESTIMMUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON SCHÄDEN, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.

21. DER KUNDE KANN AUSSERHALB DIESER GARANTIE SPEZIFISCHE RECHTE HABEN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON PROVINZ ZU PROVINZ ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT KEINE ZUSÄTZLICHEN RECHTE, DIE SIE GEMÄSS DEN GESETZEN IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZUM VERKAUF VON VERBRAUCHSGÜTERN HABEN.

HINWEIS

Informationen zu Produkten, die von der eingeschränkten Garantie von Mitrex abgedeckt sind, finden Sie in unseren Produktlisten, die auf unserer Website veröffentlicht sind unter: http://mitrex.com da diese Liste von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.

Die Installation und Handhabung der Produkte von Mitrex erfordert Fachkenntnisse und sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte lesen Sie die Sicherheits- und Installationsanweisungen, bevor Sie die Produkte verwenden.

Mitrex behält sich das Recht vor, die Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern; solche Änderungen wären jedoch nicht rückwirkend.

Dieses Dokument enthält die Bedingungen der eingeschränkten Gewährleistung von Mitrex Inc. für gewerbliches/industrielles Solarglas („Produkt(s)“) verkauft von Mitrex Inc. („Mitrex“) und von einem lizenzierten Auftragnehmer gemäß den lokalen und regionalen Gesetzen installiert und erstrecken sich nur auf den ursprünglichen Käufer und nachfolgende Eigentümer des Standorts, an dem das Produkt ursprünglich installiert wurde („Kunde“).

ZWANZIG (20) JAHRE EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE
1. Mitrex garantiert dem Kunden hiermit, dass seine Produkte (wie unten definiert) vorbehaltlich der hierin festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse für die Dauer von … Jahren (die „Laufzeit der Produktgarantie“).

2. Das Datum des Inkrafttretens der eingeschränkten Produktgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von … einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie.

3. Für den Fall, dass Mitrex feststellt, dass ein Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der die Funktionalität des Mitrex-Systems (wie unten definiert) während der Gültigkeitsdauer der Produktgarantie beeinträchtigt, wird Mitrex nach eigenem Ermessen den Defekt entweder reparieren oder ersetzen Produkt, ohne Kosten für den Kunden, nur soweit erforderlich, um das Mitrex-System wieder in seinen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die reparierten oder ersetzten Produkte unterliegen dieser beschränkten Produktgarantie nur für den Rest der Produktgarantiezeit. Diese eingeschränkte Produktgarantie ist nur verfügbar, wenn die Produkte in guter und fachmännischer Weise gemäß den hierin festgelegten Bedingungen für diese Garantie installiert und zusammengebaut wurden und ferner vorausgesetzt, dass ein Mangel nicht das Ergebnis einer anderweitig ausgeschlossenen Ursache ist unten (Bedingungen und Ausschlüsse).

EINGESCHRÄNKTE LEISTUNGSGARANTIE FÜR FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

4. Das Datum des Inkrafttretens der hierin bereitgestellten eingeschränkten Leistungsgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie.

5. Mitrex garantiert, dass die Produkte (wie unten definiert) für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren ein Leistungsniveau wie unten beschrieben beibehalten (das „Laufzeit der Leistungsgarantie“):

  • Während des ersten Jahres garantiert Mitrex, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte nicht geringer ist als 97% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Ab Baujahr 2 bis 25, wird der tatsächliche jährliche Leistungsabfall nicht mehr als 0,71 TP2T betragen; bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Ausgangsleistung sein nicht weniger als 80% der gekennzeichneten Ausgangsleistung.
  • Die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte wird zur Verifizierung nur unter Verwendung von Standardtestbedingungen bestimmt. Die tatsächliche Ausgangsleistungsmessung muss entweder von einer Mitrex-Einrichtung oder von einem von Mitrex anerkannten unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt werden. Die Unsicherheit der Testausrüstung wird auf alle tatsächlichen Leistungsausgangsmessungen angewendet.

DEFINITIONEN

6. Es gibt viele Begriffe in dieser beschränkten Produktgarantie und beschränkten Leistungsgarantie, die eine bestimmte Bedeutung haben. Der Einfachheit halber sind einige der Begriffe unten aufgeführt:

  1. Gebäude” bezeichnet die Gewerbe-/Industrie-/Wohnstruktur, auf der das Mitrex-System installiert wird oder installiert wurde.
  2. Kunde” bezeichnet jede Person, Firma oder andere juristische Person, die Produkte von Mitrex kauft, um das Mitrex-System in ihrem Gebäude zu installieren/aufzustellen.
  3. „Mitrex-System“ alle Produkte, Nichtprodukte, die gemeinsam vom Kunden gekauft werden, um das Solarglas von Mitrex in seinem Gebäude zu installieren, um die Energieversorgungsanforderungen seines Gebäudes zu erfüllen.
  4. Produkt" oder "Produkte“: bezeichnet die kommerziellen/industriellen Produkte, die von Mitrex hergestellt und/oder geliefert und als Teil der Energieversorgungsanforderungen des Kunden verwendet werden. Für die Zwecke der eingeschränkten Produktgarantie und der eingeschränkten Leistungsgarantie gelten die Begriffe „Produkt“ oder „Produkte“ nur für gewerbliche/industrielle Solarglasprodukte und andere von Mitrex hergestellte Komponenten von Mitrex, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren und zu betreiben .
  5. Nicht-Produkt“ bedeutet Produkte, die von Drittherstellern hergestellt und von Mitrex zusammen mit seinen Produkten geliefert wurden, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren, um die Energieversorgungsanforderungen des Kunden zu erfüllen.
  6. Kaufen" oder "Gekauft“ bezeichnet den Kauf der Produkte, die von dieser eingeschränkten Garantie abgedeckt sind.
  7. Auftragnehmer“ bedeutet die Person, Firma oder andere juristische Person, die vom Kunden mit der Installation des Mitrex-Systems im Gebäude beauftragt wurde und die die Registrierungsanforderungen von Mitrex erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Installation des Mitrex-Systems ordnungsgemäß bei Mitrex registriert ist. Ungeachtet dieser Registrierung übernimmt Mitrex keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Ausführung des Auftragnehmers in Bezug auf die Installation von Komponenten des Mitrex-Systems.

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

7. Mitrex ist im Rahmen einer beschränkten Garantie hierin solange nicht verpflichtet, bis Mitrex alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt hat. Wenn Mitrex nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung aller Komponenten des Mitrex-Systems für alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt wurde, erlöschen die hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien und Mitrex übernimmt keine Haftung gegenüber irgendeiner juristischen Person hierunter.

8. Die Deckung im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie wird ausgeschlossen oder beendet, je nach Fall:

  1. Wenn das Mitrex-System nicht in guter und fachmännischer Weise gemäß den veröffentlichten Spezifikationen von Mitrex zum Zeitpunkt der Installation installiert wurde, alle anderen schriftlichen Anweisungen von Mitrex und alle geltenden Bauvorschriften; oder
  2. Wenn die Produkte bei Transport, Handhabung, Lagerung oder Verwendung fahrlässig behandelt wurden;
  3. Wenn die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von Mitrex repariert oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert wurden;
  4. Wenn die Produkte außergewöhnlicher Salz- oder Chemikalienbelastung ausgesetzt waren;
  5. Wenn die Produkte oder andere Komponenten des Mitrex-Systems von ihrem ursprünglichen Installationsort entfernt wurden.
  6. Die eingeschränkten Garantien gelten nicht für eine Verschlechterung des Aussehens der Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Flecken, Rost oder Schimmel) oder andere Veränderungen des Aussehens der Produkte, die auf die normale Abnutzung im Laufe der Zeit zurückzuführen sind Produktmaterialien. Außerdem kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn das Produktetikett, der Typ oder die Seriennummer der betreffenden Produkte geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
  7. Wenn das Mitrex-System ein Produkt enthält, das nicht von Mitrex hergestellt oder von Mitrex gekauft wurde, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mitrex; oder
  8. Wenn der Kunde das Mitrex-System nicht wartet und bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt anwendet, wie es ein umsichtiger und gewissenhafter Kunde tun würde, und in Übereinstimmung mit den von Mitrex von Zeit zu Zeit herausgegebenen Empfehlungen zur vorbeugenden Wartung;
  9. Jeder Fehler, der auf eine Anwendung zurückzuführen ist, die nicht streng gemäß den Anwendungsanweisungen (Installation und Montage) von Mitrex für die als Teil des Mitrex-Systems verwendeten Produkte durchgeführt wurde;
  10. Schäden oder Mängel am Produkt, die auf etwas anderes als den Fehler des Produkts selbst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass das Produkt durch mechanische Mittel beschädigt oder giftigen oder schädlichen chemischen Substanzen ausgesetzt wurde;
  11. Jede Verschlechterung oder Beschädigung des Produkts, die durch böswilligen Unfug, Vandalismus, Stoß, Missbrauch, Missbrauch verursacht wurde; oder Fahrlässigkeit bei der Reinigung oder Wartung;
  12. Jegliche Form von Schäden, die durch direkte und indirekte Einflüsse verursacht werden, von denen allgemein bekannt ist, dass sie die Qualität der Produkte und/oder des Mitrex-Systems als Ganzes beeinträchtigen;
  13. Die natürlichen Eigenschaften des Produkts sind in dieser Garantie NICHT eingeschlossen und werden NICHT als Mangel geltend gemacht;
  14. Ausfall oder Beschädigung des Mitrex-Systems, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt walten lässt;
  15. Jegliche Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Sturm, Hurrikan, Tornado, Unwetter, Hagelsturm, Eissturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion; Einschlag von Fremdkörpern, unabhängig von der Quelle; ziviler Aufstand, Krieg, Aufruhr oder Vandalismus; oder aus Gründen, für die Standardversicherungen Deckung bieten;
  16. Jegliche Schäden, die durch die Einwirkung von Chemikalien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strahleneinwirkung, Fette, Lösungsmittel, Öle oder andere Chemikalien;
  17. Schäden durch Tiere, Vögel, Schädlinge, Ungeziefer oder deren Abfallprodukte (zB Vogelkot/Guano);
  18. Alle Schäden durch Korrosion, die aufgrund der Nähe zu Küstengebieten, übermäßiger thermischer oder physikalischer Belastung und/oder hoher Luftfeuchtigkeit auftreten können, wie z. B. aber nicht beschränkt auf unsachgemäße Lagerung.
  19. Jegliche Beschädigung des Glases oder der Komponenten aufgrund von Strukturbewegungen, Vibrationen oder Setzungen.
  20. Jegliche Beschädigung des Glases infolge der Installation in Höhen über 4.000 Fuß.
  21. Alle Schäden, die durch hohe Luftfeuchtigkeit im Haus verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kondensation, Frost oder Schimmel.

9. Mitrex behält sich das Recht vor, jedes seiner Produkte ohne vorherige Ankündigung an den Kunden einzustellen oder zu modifizieren, und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Änderungen oder Einstellung. Sollte es zu einer solchen Änderung oder Einstellung kommen, gilt die Verpflichtung von Mitrex im Rahmen der hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien nur für Produkte gleicher Art und Qualität. Mitrex übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Ersatzmaterial im Vergleich zum Originalprodukt farblich abweichen kann, sei es aufgrund von Produktänderungen, normaler Witterung oder aus anderen Gründen.

RÜCKNAHMEGARANTIE

10. Der Kunde hat alle von Mitrex gelieferten Komponenten des Mitrex-Systems unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei einer solchen Inspektion gemeldete Mängel können nur vor der Installation des Mitrex-Systems reklamiert werden; danach ist Mitrex nicht mehr für Produktmängel verantwortlich. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden, das Recht, solche verdeckten Mängel geltend zu machen, erlischt jedenfalls mit Ablauf der Produktgarantiezeit. Mitrex muss angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle Komponenten des Mitrex-Systems vor jeder angeforderten Änderung oder Reparatur zu inspizieren.

VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

11. Wenn der Kunde einen Anspruch hierunter geltend machen möchte, muss der Kunde Mitrex schriftlich per Einschreiben innerhalb dieser Frist benachrichtigen 30 Tage nach Entdeckung des eventuell zu vertretenden Mangels. Versäumnis, potenziell garantierte Mängel innerhalb zu melden 30 Tage ihrer Entdeckung machen diese eingeschränkte Garantie null und nichtig.

ANSPRUCHSVERFAHREN

12. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er einen berechtigten Anspruch hat, der durch die oben dargelegten eingeschränkten Garantien abgedeckt ist, muss der Kunde diesen Anspruch schriftlich geltend machen ohne unnötige Verzögerung, mit unterstützenden Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschreibung des reklamierten Defekts, zugehörige Seriennummern, Kaufrechnungen und Nachweise, an Mitrex innerhalb der oben angegebenen anwendbaren Garantiezeiträume an die folgende Adresse oder eine zukünftige Adresse, die Mitrex von Zeit zu Zeit angeben kann :

Mitrex Inc.
41 Racine Road, Etobicoke, AUF M9W 2Z4
Email: Garantie@mitrex.com

GEWÄHRLEISTUNGSABTRETUNG

13. Diese eingeschränkte Garantie ist auf eine Partei übertragbar, die den Rechtsanspruch auf die Produkte erwirbt, vorausgesetzt, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben.

STREITBEILEGUNG

14. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen werden diese Streitigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und Mitrex behandelt und endgültig beigelegt.

Salvatorische Klausel

15. Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder ein Abschnitt dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat eine solche Feststellung keinen Einfluss auf diese eingeschränkte Produktgarantie und eingeschränkte Leistungsgarantie und alle andere Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen bleiben bestehen, und zu diesem Zweck werden solche anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie als trennbar behandelt.

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

16. Die hierin dargelegten eingeschränkten Garantien gelten anstelle von und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und alle anderen Verpflichtungen von Mitrex, es sei denn, es handelt sich um andere Garantien und Verpflichtungen werden von Mitrex schriftlich vereinbart. Einige Gerichtsbarkeiten schränken den Gewährleistungsausschluss ein oder erlauben ihn nicht, sodass diese Bestimmung für den Kunden in solchen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht gilt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

17. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST MITREX HIERMIT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN AN PERSONEN ODER EIGENTUM ODER FÜR ANDERE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN AUS IRGENDWELCHEN URSACHEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IRGENDWELCHEN URSACHEN AB SEINER PRODUKTE ODER DEREN VERWENDUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET MITREX UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, DIE DURCH ODER UNTER DEM KUNDEN ANSPRÜCHE HABEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL ODER AUSFALLZEITEN VON GERÄTEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, SELBST WENN MITREX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

18. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MITREX, FALLS VORHANDEN, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGES NICHT DEN KAUFPREIS, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT IM FALL EINES GARANTIEANSPRUCHS AN MITREX GEZAHLT HAT.

19. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS DER KAUFPREIS DER PRODUKTE OHNE SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN WESENTLICH ANDERS WÄRE. EINIGE GERICHTSBARKEITEN BESCHRÄNKEN ODER ERLAUBEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER GILT DIESE BESTIMMUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON SCHÄDEN, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.

20. DER KUNDE KANN AUSSERHALB DIESER GARANTIE SPEZIFISCHE RECHTE HABEN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON PROVINZ ZU PROVINZ ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT KEINE ZUSÄTZLICHEN RECHTE, DIE SIE GEMÄSS DEN GESETZEN IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZUM VERKAUF VON VERBRAUCHSGÜTERN HABEN.

HINWEIS

For Products covered by Mitrex’s limited warranty, please refer to our product lists published on our website at: http://mitrex.com as such list is updated from time to time.

Die Installation und Handhabung der Produkte von Mitrex erfordert Fachkenntnisse und sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte lesen Sie die Sicherheits- und Installationsanweisungen, bevor Sie die Produkte verwenden.

Mitrex behält sich das Recht vor, die Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern; solche Änderungen wären jedoch nicht rückwirkend.

Dieses Dokument legt die Bedingungen der eingeschränkten Garantieabdeckung von Mitrex Inc. fest, die für gewerbliche/industrielle/private Aluminium-Solargeländer gelten („Produkt(s)“) verkauft von Mitrex Inc. („Mitrex“) und von einem lizenzierten Auftragnehmer gemäß den lokalen und regionalen Gesetzen installiert und erstrecken sich nur auf den ursprünglichen Käufer und nachfolgende Eigentümer des Standorts, an dem das Produkt ursprünglich installiert wurde („Kunde“).

EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE AUF FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

1. Mitrex garantiert hiermit dem Kunden, dass seine Produkte (wie unten definiert) vorbehaltlich der hierin festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Ausschlüsse für die Dauer von 25 Jahren (die „Laufzeit der Produktgarantie“).

2. Das Datum des Inkrafttretens der eingeschränkten Produktgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Produktgarantie.

3. Für den Fall, dass Mitrex feststellt, dass ein Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der die Funktionalität des Mitrex-Systems (wie unten definiert) während der Gültigkeitsdauer der Produktgarantie beeinträchtigt, wird Mitrex nach eigenem Ermessen den Defekt entweder reparieren oder ersetzen Produkt, ohne Kosten für den Kunden, nur soweit erforderlich, um das Mitrex-System wieder in seinen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die reparierten oder ersetzten Produkte unterliegen dieser beschränkten Produktgarantie nur für den Rest der Produktgarantiezeit. Diese eingeschränkte Produktgarantie ist nur verfügbar, wenn die Produkte in guter und fachmännischer Weise gemäß den hierin festgelegten Bedingungen für diese Garantie installiert und zusammengebaut wurden und ferner vorausgesetzt, dass ein Mangel nicht das Ergebnis einer anderweitig ausgeschlossenen Ursache ist unten (Bedingungen und Ausschlüsse).

EINGESCHRÄNKTE LEISTUNGSGARANTIE FÜR FÜNFUNDZWANZIG (25) JAHRE

4. Das Datum des Inkrafttretens der hierin bereitgestellten eingeschränkten Leistungsgarantie ist das Datum der Installation oder 90 Tage nach Lieferung durch Mitrex an den Kunden, je nachdem, welches Datum früher liegt (das „Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie“). Danach gilt diese Garantie folglich für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der Leistungsgarantie.

5. Mitrex garantiert, dass die Produkte (wie unten definiert) für einen Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren ein Leistungsniveau wie unten beschrieben beibehalten (das „Laufzeit der Leistungsgarantie“):

  • Während des ersten Jahres garantiert Mitrex, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte nicht weniger als 97% der angegebenen Ausgangsleistung beträgt.
  • Von Jahr 2 bis Jahr 25 beträgt der tatsächliche jährliche Leistungsabfall nicht mehr als 0,71 TP2T; Bis zum Ende des Jahres 25 wird die tatsächliche Ausgangsleistung nicht weniger als 80% der angegebenen Ausgangsleistung betragen.
  • Die tatsächliche Ausgangsleistung der Produkte wird zur Verifizierung nur unter Verwendung von Standardtestbedingungen bestimmt. Die tatsächliche Ausgangsleistungsmessung muss entweder von einer Mitrex-Einrichtung oder von einem von Mitrex anerkannten unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt werden. Die Unsicherheit der Testausrüstung wird auf alle tatsächlichen Leistungsausgangsmessungen angewendet.

DEFINITIONEN

6. Es gibt viele Begriffe in dieser beschränkten Produktgarantie und beschränkten Leistungsgarantie, die eine bestimmte Bedeutung haben. Der Einfachheit halber sind einige der Begriffe unten aufgeführt:

  1. Gebäude” bezeichnet die Gewerbe-/Industrie-/Wohnstruktur, auf der das Mitrex-System installiert wird oder installiert wurde.
  2. Auftragnehmer“ bedeutet die Person, Firma oder andere juristische Person, die vom Kunden mit der Installation des Mitrex-Systems im Gebäude beauftragt wurde und die die Registrierungsanforderungen von Mitrex erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Installation des Mitrex-Systems ordnungsgemäß bei Mitrex registriert ist. Ungeachtet dieser Registrierung übernimmt Mitrex keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Ausführung des Auftragnehmers in Bezug auf die Installation von Komponenten des Mitrex-Systems.
  3. Kunde” bezeichnet jede Person, Firma oder andere juristische Person, die Produkte von Mitrex kauft, um das Mitrex-System in ihrem Gebäude zu installieren/aufzustellen.
  4. Mitrex-System„Alle Produkte, Nichtprodukte, die der Kunde gemeinsam kauft, um die Solargeländer von Mitrex in seinem Gebäude aufzustellen, um die Energieversorgungsanforderungen seines Gebäudes zu erfüllen.
  5. Produkt" oder "Produkte“: bezeichnet die kommerziellen/industriellen Produkte, die von Mitrex hergestellt und/oder geliefert und als Teil der Energieversorgungsanforderungen des Kunden verwendet werden. Für die Zwecke der eingeschränkten Produktgarantie und der eingeschränkten Leistungsgarantie gelten die Begriffe „Produkt“ oder „Produkte“ nur für gewerbliche/industrielle Solargeländerprodukte von Mitrex und andere von Mitrex hergestellte Komponenten, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren und zu betreiben .
  6. Nicht-Produkt“ bedeutet Produkte, die von Drittherstellern hergestellt und von Mitrex zusammen mit seinen Produkten geliefert wurden, um das Mitrex-System in das Gebäude des Kunden zu integrieren, um die Energieversorgungsanforderungen des Kunden zu erfüllen.
  7. Kaufen" oder "Gekauft“ bezeichnet den Kauf der Produkte, die von dieser eingeschränkten Garantie abgedeckt sind.

BEDINGUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

7. Mitrex ist im Rahmen einer beschränkten Garantie hierin solange nicht verpflichtet, bis Mitrex alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt hat. Wenn Mitrex nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung aller Komponenten des Mitrex-Systems für alle Lieferungen und Materialien vollständig bezahlt wurde, erlöschen die hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien und Mitrex übernimmt keine Haftung gegenüber irgendeiner juristischen Person hierunter.

8. Die Deckung im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie wird ausgeschlossen oder beendet, je nach Fall:

  1. Wenn das Mitrex-System nicht in guter und fachmännischer Weise gemäß den veröffentlichten Spezifikationen von Mitrex zum Zeitpunkt der Installation installiert wurde, alle anderen schriftlichen Anweisungen von Mitrex und alle geltenden Bauvorschriften; oder
  2. b. Wenn die Produkte bei Transport, Handhabung, Lagerung oder Verwendung fahrlässig behandelt wurden;
  3. c. Wenn die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von Mitrex repariert oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert wurden;
  4. d. Wenn die Produkte außergewöhnlicher Salz- oder Chemikalienbelastung ausgesetzt waren;
  5. e. Wenn die Produkte oder andere Komponenten des Mitrex-Systems von ihrem ursprünglichen Installationsort entfernt wurden.
  6. f. Die eingeschränkten Garantien gelten nicht für eine Verschlechterung des Aussehens der Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Flecken, Rost oder Schimmel) oder andere Veränderungen des Aussehens der Produkte, die auf die normale Abnutzung im Laufe der Zeit zurückzuführen sind Produktmaterialien. Außerdem kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn das Produktetikett, der Typ oder die Seriennummer der betreffenden Produkte geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
  7. g. Wenn das Mitrex-System ein Produkt enthält, das nicht von Mitrex hergestellt oder von Mitrex gekauft wurde, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mitrex; oder
  8. h. Wenn der Kunde das Mitrex-System nicht wartet und bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt anwendet, wie es ein umsichtiger und gewissenhafter Kunde tun würde, und in Übereinstimmung mit den von Mitrex von Zeit zu Zeit herausgegebenen Empfehlungen zur vorbeugenden Wartung;
  9. ich. Jeder Fehler, der auf eine Anwendung zurückzuführen ist, die nicht streng gemäß den Anwendungsanweisungen (Installation und Montage) von Mitrex für die als Teil des Mitrex-Systems verwendeten Produkte durchgeführt wurde;
  10. j. Schäden oder Mängel am Produkt, die auf etwas anderes als den Fehler des Produkts selbst zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass das Produkt durch mechanische Mittel beschädigt oder giftigen oder schädlichen chemischen Substanzen ausgesetzt wurde;
  11. k. Jede Verschlechterung oder Beschädigung des Produkts, die durch böswilligen Unfug, Vandalismus, Stoß, Missbrauch, Missbrauch verursacht wurde; oder Fahrlässigkeit bei der Reinigung oder Wartung;
  12. l. Jegliche Form von Schäden, die durch direkte und indirekte Einflüsse verursacht werden, von denen allgemein bekannt ist, dass sie die Qualität der Produkte und/oder des Mitrex-Systems als Ganzes beeinträchtigen;
  13. m. Die natürlichen Eigenschaften des Produkts sind in dieser Garantie NICHT enthalten und werden NICHT als Mangel geltend gemacht;
  14. n. Ausfall oder Beschädigung des Mitrex-Systems, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde bei der Wartung des Mitrex-Systems keine angemessene Sorgfalt walten lässt;
  15. Ö. Jegliche Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Sturm, Hurrikan, Tornado, Unwetter, Hagelsturm, Eissturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion; Einschlag von Fremdkörpern, unabhängig von der Quelle; ziviler Aufstand, Krieg, Aufruhr oder Vandalismus; oder aus irgendeinem Grund, für den Standardversicherungen Deckung bieten können;
  16. p. Jegliche Schäden, die durch die Einwirkung von Chemikalien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strahleneinwirkung, Fette, Lösungsmittel, Öle oder andere Chemikalien;
  17. q. Schäden durch Tiere, Vögel, Schädlinge, Ungeziefer oder deren Abfallprodukte (zB Vogelkot/Guano);

9. Mitrex behält sich das Recht vor, jedes seiner Produkte ohne vorherige Ankündigung an den Kunden einzustellen oder zu modifizieren, und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Änderungen oder Einstellung. Sollte es zu einer solchen Änderung oder Einstellung kommen, gilt die Verpflichtung von Mitrex im Rahmen der hierin enthaltenen eingeschränkten Garantien nur für Produkte gleicher Art und Qualität. Mitrex übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Ersatzmaterial im Vergleich zum Originalprodukt farblich abweichen kann, sei es aufgrund von Produktänderungen, normaler Witterung oder aus anderen Gründen.

RÜCKNAHMEGARANTIE

10. Der Kunde hat alle von Mitrex gelieferten Komponenten des Mitrex-Systems unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei einer solchen Inspektion gemeldete Mängel können nur vor der Installation des Mitrex-Systems reklamiert werden; danach ist Mitrex nicht mehr für Produktmängel verantwortlich. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden, das Recht, solche verdeckten Mängel geltend zu machen, erlischt jedenfalls mit Ablauf der Produktgarantiezeit. Mitrex muss angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle Komponenten des Mitrex-Systems vor jeder angeforderten Änderung oder Reparatur zu inspizieren.

VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

11. Wenn der Kunde einen Anspruch hierunter geltend machen möchte, muss der Kunde Mitrex schriftlich per Einschreiben innerhalb dieser Frist benachrichtigen 30 Tage nach Entdeckung des eventuell zu vertretenden Mangels. Versäumnis, potenziell garantierte Mängel innerhalb zu melden 30 Tage ihrer Entdeckung machen diese eingeschränkte Garantie null und nichtig.

ANSPRUCHSVERFAHREN

12. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er einen berechtigten Anspruch hat, der durch die oben dargelegten eingeschränkten Garantien abgedeckt ist, muss der Kunde diesen Anspruch unverzüglich schriftlich geltend machen, zusammen mit unterstützenden Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Beschreibung des geltend gemachten Mangels und der zugehörigen Seriennummer Bestellnummern, Kaufrechnungen und Nachweise, an Mitrex innerhalb der oben angegebenen anwendbaren Garantiezeiträume an die folgende Adresse oder eine zukünftige Adresse, die Mitrex von Zeit zu Zeit angeben kann:

Mitrex Inc.
41 Racine Road, Etobicoke, AUF M9W 2Z4
E-Mail: Garantie@mitrex.com

GEWÄHRLEISTUNGSABTRETUNG

13. Diese eingeschränkte Garantie ist auf eine Partei übertragbar, die den Rechtsanspruch auf die Produkte erwirbt, vorausgesetzt, dass die Produkte an ihrem ursprünglichen Installationsort installiert bleiben.

STREITBEILEGUNG

14. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen werden diese Streitigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und Mitrex behandelt und endgültig beigelegt.

Salvatorische Klausel

15. Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder ein Abschnitt dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat eine solche Feststellung keinen Einfluss auf diese eingeschränkte Produktgarantie und eingeschränkte Leistungsgarantie und alle andere Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen bleiben bestehen, und zu diesem Zweck werden solche anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Produktgarantie und eingeschränkten Leistungsgarantie als trennbar behandelt.

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

16. Die hierin dargelegten eingeschränkten Garantien gelten anstelle von und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, und alle anderen Verpflichtungen von Mitrex, es sei denn, es handelt sich um andere Garantien und Verpflichtungen werden von Mitrex schriftlich vereinbart. Einige Gerichtsbarkeiten schränken den Gewährleistungsausschluss ein oder erlauben ihn nicht, sodass diese Bestimmung für den Kunden in solchen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht gilt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

17. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST MITREX HIERMIT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN AN PERSONEN ODER EIGENTUM ODER FÜR ANDERE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN AUS IRGENDWELCHEN URSACHEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IRGENDWELCHEN URSACHEN AB SEINER PRODUKTE ODER DEREN VERWENDUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET MITREX UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, DIE DURCH ODER UNTER DEM KUNDEN ANSPRÜCHE HABEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL ODER AUSFALLZEITEN VON GERÄTEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, SELBST WENN MITREX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

18. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MITREX, FALLS VORHANDEN, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGES NICHT DEN KAUFPREIS, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT IM FALL EINES GARANTIEANSPRUCHS AN MITREX GEZAHLT HAT.

19. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EIN WESENTLICHES ELEMENT DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN SIND UND DASS DER KAUFPREIS DER PRODUKTE OHNE SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN WESENTLICH ANDERS WÄRE. EINIGE GERICHTSBARKEITEN BESCHRÄNKEN ODER ERLAUBEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER GILT DIESE BESTIMMUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON SCHÄDEN, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN IN SOLCHEN GERICHTSBARKEITEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.

20. DER KUNDE KANN AUSSERHALB DIESER GARANTIE SPEZIFISCHE RECHTE HABEN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON PROVINZ ZU PROVINZ ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT KEINE ZUSÄTZLICHEN RECHTE, DIE SIE GEMÄSS DEN GESETZEN IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZUM VERKAUF VON VERBRAUCHSGÜTERN HABEN.

HINWEIS

Informationen zu Produkten, die von der eingeschränkten Garantie von Mitrex abgedeckt sind, finden Sie in unseren Produktlisten, die auf unserer Website veröffentlicht sind unter: http://mitrex.com da diese Liste von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.

Die Installation und Handhabung der Produkte von Mitrex erfordert Fachkenntnisse und sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte lesen Sie die Sicherheits- und Installationsanweisungen, bevor Sie die Produkte verwenden.

Mitrex behält sich das Recht vor, die Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern; solche Änderungen wären jedoch nicht rückwirkend.